Grundsätzliches
Die Führerschein-Klassen mit den dazugehörigen Voraussetzungen in der Übersicht
Zweiräder:
Klasse-Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
Fahrzeuge: Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und bis 25 km/h.
Voraussetzung: Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Klasse M
Mindestalter: 16 Jahre
Fahrzeuge: Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und bis 45 km/h
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus.
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltet: M
Fahrzeuge: Krafträder bis 125 ccm, bis 11 kW
Voraussetzung: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Klasse A (beschränkt)
Mindestalter: 18 Jahre
Beinhaltet: A1,M
Fahrzeuge: Krafträder, auch mit Beiwagen, über 50 ccm
oder über 45 km/h
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Klasse A (unbeschränkt)
Mindestalter: für den Direkteinstieg 25 Jahre;
ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt.
Beinhaltet: A1, M
Fahrzeuge: Krafträder, auch mit Beiwagen, über 50 ccm
oder über 45 km/h
Voraussetzungen: Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).
Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.
PKW-Klassen:
Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Beinhaltet: M, S, L
Fahrzeuge: Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, bis 8 Sitzplätze
(ohne Fahrersitz)
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Klasse BE
Mindestalter: 18 Jahre
nur mit Klasse B
Fahrzeuge: Kfz mit Anhänger über 0,75 t zulässiges Gesamtgewicht
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B).
LKW-Klassen:
Klasse C
Mindestalter: 18 Jahre
Beinhaltet: C1
nur mit Klasse B
Fahrzeuge: Kraftwagen über 3,5 t z. G.,
bis 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz)
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Klasse CE
Mindestalter: 18 Jahre
Beinhaltet: BE, C1E, T
nur mit Klasse C
Fahrzeuge: Lastzüge und Sattelzüge
Voraussetzung: Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.
Sonder-Klassen:
Klasse L
Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltet: M, S, L
Fahrzeuge: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus.
Klasse T
Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltet: M, S, L
Fahrzeuge: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus. |